Presseerklärung zum Ausgang der Verhandlung

In der gestrigen mündlichen Verhandlung hat das Landgericht Bochum den Antrag auf einstweilige Verfügung der Firma ISI Marketing GmbH abgelehnt. Wir werten das als Punktesieg für die Meinungsfreiheit im Internet. Die Gegenpartei deutete bereits an, dass sie bereit ist, in der Sache in die nächste Instanz zu gehen. Wir haben unseren Standpunkt in einer Netzerklärung formuliert