Einstweilige Verfügung gegen den Webhoster Perspektive unabhängige Kommunikation (PUK) e.V.
Das Landgericht Göttingen hat auf Antrag des Nazi-Anwalts Klaus Kunze eine einstweilige Verfügung gegen den PUK e.V. erlassen. Wie der Verein mitteilt, wird unter Androhung eines Zwangsgeldes von 6000 ? untersagt die Behauptung zu verbreiten, Kunzes Mandantin sei Sängerin der Band „Agitator“. […]
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Hintergrund ist offenbar ein Flugblatt, das bei einer Outing-Aktion von AntifaschistInnen am 14. Juli vor der Wohnung des bekannten Rechtsextremisten Timo S. in Göttingen verteilt wurde. Auf einem Foto soll die Antragstellerin Mandy M. zu erkennen sein, von der auf der Foto-Unterschrift behauptet wird, sie sei Sängerin in einer Band der rechtsextremistischen Szene. Dieses Flugblatt, dass im Umfeld der Aktion der Antifas auch an anderen Stellen in Göttingen verteilt und ausgelegt wurde, ist in der Folge auch als PDF-Datei auf der Internet-Seite einer bei puk.de gehosteten Gruppe dokumentiert worden.
Dieses Vorgehen, den Webhoster für auf seinem Server veröffentlichte Inhalte verantwortlich zu machen ist bereits im Fall eines Callcenters das den Wissenschaftsladen Dortmund verklagt hatte gescheitert.
Unabhängig von der Frage einer Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung stellt die Verfügung eine Gefährdung der Arbeit von PUK e.V. dar. Derartige Streitigkeiten auszufechten setzt finanzielle Polster vorraus über die viele Vereine nicht verfügen. Trotz guter Chancen mit dem Widerspruch gegen die Verfügung durchzukommen bleibt PUK e.V. jedenfalls vorerst auf seinen Anwaltskosten sitzen, die in derartigen Zivilprozessen aufgrund der hohen Streitwerte oft astronomische Höhen erreichen.
So wird versucht über das Verfahrensrecht zu erreichen was inhaltlich nicht zu begründen ist: Die Zerschlagung eines Webhosters der vielen engagierten Gruppen nichtkommerziellen Webspace zur Verfügung stellt. Parallel zu dem Angriff auf unliebsame Infrastruktur stellt die Verfügung einen weiteren Versuch dar elektronische Dokumentation und Archivierung zu verfälschen.
Der Nazi-Anwalt Klaus Kunze ist Autor bei der Jungen Freiheit. Eines seiner Haupttehmen ist der „Ehrenschutz im Presserecht“. Neben seinen Publikationen (1 | 2) wurde er auch immer wieder als Anwalt für den „Ehrenschutz“ aktiv. So überzog er das Forum „anarchie heute“, beschwerdezentrum.de und die Herausgeber des Buches „White Noise“ mit einstweiligen Verfügungen. Auch gegen indymedia.de hat er bereits versucht vorzugehen.
PUK-Spendenkonto: 50 58 73 77, Spk Göttingen, BLZ: 260 500 01, Stichwort: „Prozess“