Die Krankenkassen haben in diesem Monat den ersten Versicherten mitgeteilt, dass sie die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) bekommen sollen. Dazu sollen die Versicherten ein Bild an ihre Krankenkasse schicken, welches dann auf die Karte kommt. Außer dem Passbild ist auf der Karte ein les- und beschreibbarer Speicherchip.
Auch wenn in der ersten Phase diese Plastikkarte noch nicht mit der geplanten „Elektronischen Krankenakte“ verknüpft wird, dringt sie unvertretbar tief in die schutzwürdigsten Bereiche der Privatsphäre der Versicherten ein. Ärztliche Diagnosen, verschriebene Medikamente und vergangene Krankenhausaufenthalte sowie Arztbesuche lägen dann zusammengefasst in einem bundesweit abrufbaren Datennetz vor. Auch wenn die Zugriffsrechte auf Beschäftigte von Arztpraxen, Krankenhäusern und Krankenkassen beschränkt sein sollten, wäre eine unberechtigte Nutzung dieser intimen Informationen dann weitaus leichter als jetzt sowieso schon. Schließlich ist es längst eine Binsenweisheit, dass selbst die ausgefeiltesten Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig vor unberechtigtem Zugriff auf Datennetze schützen können.
Der Humanistischen Union (HU) zufolge hat es einen schwerwiegenderen Eingriff in das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der Bundesbürger bisher noch nicht gegeben, da das System allen gesetzlichen Kassen verbindlich vorgeschrieben wird. Besonders ärgerlich findet die HU Marburg, dass Patienten sich gegen die Elektronische Krankenkarte kaum wehren können.
Es gibt aber bereits ein Wiki, in dem detailliert erklärt wird, wie mensch sich gegen diese Karte wehren kann. Voraussetzung ist, dass mensch die Karte bereits bekommen soll und von der Krankenkasse angeschrieben wurde. Bisher sind nur einige tausend von den 60 Millionen Versicherten betroffen.
Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern, ca. 2 Stunden Zeit und Porto erfordern. Risiken gibt es nicht. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass du die EGK trotzdem benutzen musst. Die Krankenkassen haben zwar viele Leute beschäftigt, aber nicht für eine massenhafte politische und rechtliche Diskussion mit ihren Mitgliedern. Wenn nur ein Prozent der Betroffenen mit Widerspruch und Klage gegen die EGK vorgeht, wird allein dadurch bei den Verantwortlichen ein Umdenken stattfinden. So die Hoffnung der Autoren der Anleitung.
- Die Anleitung: http://wiki.liste-neuanfang.org/index.php5?title=Mit_Widerspruch_und_Klage_gegen_die_EGK
- Pressemitteilung der Humanistischen Union: http://www.hu-marburg.de/homepage/presse/info.php?id=301#pressemitteilung
- Weitere Infos auf Recht.de: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=71&t=212350